Hilfreiches
Pflege-daheim VITACON 24 Stundenpflege GmbH
24-Stunden-Betreuung
Pflege daheim vermittelt nicht einfach Betreuungspersonen, sondern wählt sie aufgrund ihrer Eignung für die jeweilige Aufgabe aus. Firmeninhaber Bernd Nawrata lehrt zum Thema Altenpflege und Demenz, berät Pflegeinstitutionen und schult Pflegerinnen und Pfleger. Diese Erfahrung und fachliche Qualifikation geben Ihnen die Sicherheit, die richtige 24-Stunden-Pflege für sich oder für Ihren Angehörigen zu finden.
24-Stunden-Pflege
Pflege daheim bietet auch Pflege und Betreuung an, wenn intensivpflegerische Maßnahmen notwendig sind. Die fachlich kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter von Pflege daheim vermitteln Fachpersonal, das auf verschiedene Bereiche der Gesundheits- und Krankenpflege spezialisiert ist, und ordnen es dem Pflegebedarf entsprechend zu. Wenn Sie sich zusätzlich für Qualitätsmanagement entscheiden, kontrollieren qualifizierte Mitarbeiter vor Ort laufend die Betreuung.
Demenz-Test
Rasche und einfache Erstdiagnose
Demenz tritt etwa bei 13% der 80-jährigen und 30% der 90-jährigen auf. Sie hat eine Reihe von Ursachen. Neben Hauptauslöser Alzheimer sind das eine Reihe von Gefäß- und Nervenerkrankungen sowie unzählige Mischformen. Die Symptome sind so mannigfaltig wie die Krankheit: Störungen der Sprache, beeinträchtigte motorische Fähigkeit, Unfähigkeit, Gegenstände oder Menschen zu identifizieren bzw. wiederzuerkennen, Störung der Exekutivfunktionen wie Planen und Organisieren, etwa das Einhalten einer Reihenfolge.
Wo fängt die Demenz an? Vitacon-PsychologInnen haben dafür den ersten online-Demenz-Test entwickelt, der eine rasche Erstdiagnose ermöglicht. Als weiteren Schritt empfehlen wir eine persönliche Beratung. Wir stehen jederzeit gern für einen Termin zur Verfügung: +43 (0)2734 / 77181
In Arbeit – demnächst online!
Ermittlung der Pflegekosten
Ermittlung der Pflegekosten
Eine Frage, die sich immer im Zusammenhang mit der Pflege ergibt, sind die Kosten. Die Berechnungsmodelle sind hier sehr individuell und es lohnt sich, persönlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Kontakt aufzunehmen.
Infos zum Pflegegeld
Wer ist anspruchsberechtigt?
Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Seit 1.1.2011 wird Pflegegeld gewährt, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Pflegegeld vom Bund nach dem Bundespflegegeldgesetz: wenn eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung, ein Beamtenruhegenuss des Bundes, eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder eine Rente beziehungsweise Beihilfe aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Impfschadengesetz oder Verdienst- beziehungsweise Unterhaltsentgang nach dem Verbrechensopfergesetz bezogen wird. Andere pflegebedürftige Menschen (Berufstätige, mitversicherte/r Angehörige, BezieherIn einer Sozialhilfe oder BezieherIn einer Beamtenpension eines Landes beziehungsweise einer Gemeinde) können Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz ihres Bundeslandes beziehen. Mehr Infos finden Sie auf der Website des Bundessozialamtes.